Grundsätzlich werden in der Anmeldungsphase viele der bisherigen Standmieter erneut eingeladen, sich für den Markt anzumelden. Ein Anrecht kann jedoch nicht geltend gemacht werden. Leider können jeweils nicht alle bisherigen Aussteller wieder berücksichtigt werden.
Freie Stände werden an die Interessenten auf der Warteliste vergeben. Die Vergabe erfolgt nicht nach Eingang der Bewerbung, sondern aufgrund des angebotenen Produktes. Denn es ist uns ein Anliegen am Christkindli Märt eine sinnvolle Durchmischung an verschiedenen Produkten zu erreichen.
Die Stände am Christkindli Märt werden inkl. Nebenkosten bei der Organisation gemietet. Für die Standaufstellung ist die Arbeitsgruppe Christkindli Märt zuständig. Eigene Stände können nicht mitgebracht werden. Jedoch ist jeder Aussteller für eine weihnachtliche Dekoration des Standes verantwortlich.
Jeder Aussteller hat selber zu entscheiden, was er mit seinen Produkten während der Nacht macht. Die meisten Stände werden nicht leer geräumt. Der Markt wird in der Nacht von Securitas bewacht. Es empfiehlt sich jedoch, die Waren gut abzudecken. Das entsprechende Material dafür ist selber mitzubringen.
Es gibt verschiedene Standgrössen und -orte. Der Preis für die Standmiete richtet sich nach der Standgrösse (3 verschiedene Standarten) sowie dem Standort. An den verschiedenen Standorten werden verschiedene Stände aufgestellt. Die Planung des Marktes erfolgt durch die Arbeitsgruppe. Weder die Standgrösse noch der -ort können von den Ausstellern gewählt werden.
Die Produkte sollen mit Weihnachten und Schenken in Verbindung gebracht werden können. Grundsätzlich dürfen nur jene Produkte gemäss Ihrer Bewerbung und/oder Anmeldung angeboten werden. Es dürfen ohne Einwilligung der Arbeitsgruppe nicht kurzfristig andere oder zusätzliche Produkte verkauft werden. Bitte beachten Sie auch, dass es nicht möglich ist Spirituosen am Markt zu verkaufen.
Sämtliche Aussteller erhalten mit dem Anmeldeformular das aktuelle Marktreglement des Christkindli Märts Willisau zugestellt. Das Marktreglement sowie die Informationen auf dem Anmeldeformular sind Grundlagen der Standmiete und unbedingt einzuhalten. Dabei ist auch zu beachten, dass die Aussteller für die Einholung sämtlicher notwendigen Bewilligungen (zum Beispiel für den Verkauf von Speisen und Getränken) selber verantwortlich sind.